AGB's des Rehaservice/Maßsattlerei Hennig GbR mBH Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen Stand: 01.01. 2008 |
1. Die nachstehenden Allgemeinen eschäfts-, Liefer- und Zahlungs-bedingungen gelten für alle Angebote und Verträge des Auftragnehmers. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Verein-barung. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. 3. Höhere Gewalt, unvorhersehbare, schwerwiegende Betriebsstörungen verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Über den Eintritt einer solchen Verzögerung wird der Auftraggeber unverzüglich unterrichtet. Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurück-treten. Falls der Auftragnehmer die vereinbarte Leistungs- oder Lieferfrist aus anderen Gründen nicht einhalten kann, hat der Auftraggeber ihn schriftlich In Verzug zu setzen und eine nach Art und Umfang der Leistung angemessene Nachfrist zu gewähren, es sei denn, die Leistung ist kalender-mäßig bestimmt. Der Auftraggeber kann Schadenersatz wegen Verzuges nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs-gehilfen geltend machen. Bei der Lieferung von Gegenständen erfolgt der Versand ab Werkstatt bzw. Lager auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind, Sie werden erst nach vorheriger Mitteilung an den Kunden ausgeführt. Geringfügige Abweichungen bei Oberflächen (Farbe und Struktur) bleiben vorbehalten. 4. Lieferfristen werden nach bestem Ermessen angegeben, sind aber nicht verbindlich. 5. Kann die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem ihm die Anzeige über die Lieferbereitschaft zugegangen Ist. Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. 6. Die Abnahme der Lieferungen oder Leistungen hat nach angezeigter Fertig-stellung unverzüglich zu erfolgen. Dies gilt auch für in sich abge-schlossene Teillieferungen oder Leistungen. 7. Bei Mängelrügen muß dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Prüfung an Ort und Stolle gegeben werden. Die Prüfung erfolgt grundsätzlich in der Werkstatt des Auftragnehmers. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt kostenlose Nacherfüllung Innerhalb einer angemessenen Frist. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann Ersatzlieferung oder Herabsetzung der Vergütung bzw. Rückgängigmachung des Vertrages verlangt werden.Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Endverbraucher der die Leistung ausschließlich zum privaten Eigengebrauch entgegennimmt kann dieser wahlweise statt der Nacherfüllung Neuherstellung/ Ersatzlieferung verlangen. Dies gilt jedoch nicht, soweit |
aus der Sicht des Auftragnehmers die Neuherstellung bzw. Ersatzlieferung gegenüber der Nacherfüllung unverhältnismäßig erscheint. 8. Die Verjährungsfrist für die Gewähr-leistung aus Lieferungen sowie aus der Herstellung und Verarbeitung von beweglichen Sachen beträgt 2 Jahre, bei Verträgen mit Nicht-Verbrauchern (s. Ziffer 7 Satz 5) 1 Jahr. Reine Reparaturarbeiten an Kundeneigentum verjähren ohne Rücksicht auf die Person des Vertragspartners in 1 Jahr. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr, daß seine Leistung zur Zelt der Abnahme den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz,auch seiner Erfüllungsgehilfen, haftet er stets, jedoch nicht darüber hinaus. Mängel-rügen sind unverzüglich mitzuteilen. Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. 9. Beim Anliefern wird vorausgesetzt, daß das Fahrzeug unmittelbar auf dem Kundengelände entladen kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Kundengelände verursacht werden, werden gesondert berechnet. Wird die Ausführung der Arbeiten des Auftragnehmers oder der von ihm beauftragten Personen durch Umstände behindert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so werden die entsprechendenKosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrgeld) in Rechnung gestellt. 10. Die Preise sind Endpreise, die die gesetzliche Mehrwertsteuer einschliessen. Die im Angebot ausgewiesenen Endbeträge sind nach bestem Wissen ermittelt und sind - falls nicht anderes ausdrücklich angegeben ist als Circa-Werte zu verstehen. Sie gelten nur bei ungeteilter Bestellung zu angebotenen Leistungen und/oder Lieferungen und im Fall von Bauleistungen. Bei ununterbrochener Leistungsmöglichkeit seitens des Auftragnehmers. 11.Soweit einzelvertraglich nichts anderes bestimmt ist, sind alle Leistungen auch Teilleistungen, innerhalb von 10 Tagen nach Rech-nungsstellung bar ohne jeden Abzug zu zahlen. Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswertes zu leisten. Verzugszinsen werden gegenüber Verbrauchern (s. Ziffer 7 Satz 5) mit 5 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes vom 09.06.1998. p. a. berechnet. Bei Verträgen ohne Verbraucherbeteiligung beträgt der Zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz p. a. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Auftragnehmer eine Belastung mit höherem Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Zahlungen werden zunächst auf entstandene Mahnkosten, Zinsen und dann auf die älteste Schuld angerechnet. Wesentliche Verschlech-terung in der Kreditwürdig-keit des Auftraggebers berechtigen den Auftrag-nehmer Vorauszahlun- gen bzw. Sicherheitsleistungen zu verlangen. Falls der Auftraggeber die getroffenen Zahlungsvereinbarungen nicht einhält. Ist der Auftragnehmer berechtigt, unter Ablehnungsandrohung eine Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schaden-ersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. |
12. Bei Meinungsverschiedenheiten sind nur Sachver-ständige zur Beurteilung von Leistungs -und Lieferungs-mängeln zugelassen, die von einer Handwerkskammer im Bundesgebiet für das Sattler- und Feintäschner-Handwerk öffentlichbestimmt sind. Sollte sich bei der Prüfung herausstellen, daß unberechtigte Beanstandungen vorgebracht wurden, hat der Auftraggeber die verursachten Kosten zu tragen. 13. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Sattlerei Hennig GmbH. Geht das Eigentum kraft Gesetzes unter, tritt der Auftraggeber schon jetzt seinen zukünftigen Anspruch gegen den Eigentums-erwerber in Höhe der noch offenen Forderun- verpflichtet, die Gegenstände für die Dauer des Eigen-tumsvorbehalts gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruch ausreichend zu versichern. Gegebenen-falls tritt er die Versicherungs- ansprüche in Höhe des Ge-genstands-wertes bzw. in Höhe der noch offenen Forde-rungen an den Auftragnehmer ab. Bei Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich schrift-lich Anzeige zu erstatten und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftrag-geber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentums-vorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräussern, zu ver-schenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. 14. Wird die bestellte Ware oder Leistung trotz schriftlicher Aufforderung des Auftragnehmers vom Auftraggeber Innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Abnahmetermin vom Auftraggeber nicht abgenommen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Verwer-tung der Leistung zu betreiben bzw. von seinem Unternehmer-pfandrecht nach § 647 des bürgerlichen Gesetzbuches Gebrauch zu machen. Entstandene Lagerkosten hat der Auftraggeber zu tragen. 15. Bei Rücktritt nach Auftragserteilung werden 16. Die Waren sind bei Auslieferung bar oder per Scheck zu bezahlen. Bei Barzahlung gewären wir 3% Skonto. Bei vorher vereinbarter Zahlung auf Rechnung erfolgt die Zahlung spätestens innerhalb von 8 Tagen, rein netto ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug werden 8% Zinsen ab Fällig- keitsdatum berechnet. 17. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweich-ungen der Qualität, Farbe, des Gewichtes oder des Designs können nicht beanstandet werden. Bei berechtig-ten Beanstandungen hat der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung von Ersatzware innerhalb von 6 Wochen nach Rückempfang der Ware. Weitergehende Ansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen. |













